Teilnahmebedingungen

Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme am Veranstaltungsprogramm der Sektionen USC München e.V.

  1. Teilnahmeberechtigung
    An Veranstaltungen der Sektion Universitäts-Sportclub München des Deutschen Alpenvereins e.V. können grundsätzlich nur Alpenvereinsmitglieder teilnehmen. Alpenvereinsmitglieder in diesem Sinne sind Personen, die in mindestens einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e.V. Mitglied sind. Für die Teilnahme von Mitgliedern anderer DAV Sektionen wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Nichtmitglieder des Deutschen Alpenvereins können ausschließlich an Veranstaltungen in künstlichen Anlagen teilnehmen.
  2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
    Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
    Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird.
    Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen.
    Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
  3. Anmeldung, Bezahlung
    Die Anmeldung erfolgt per Post, Telefon, Fax, E-Mail oder auf der Internet-Seite der Sektion.
    Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung des Preises einverstanden erklären.
    Bei persönlicher Abgabe der Anmeldung in der Geschäftsstelle kann auch bar bezahlt werden.
    Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
    Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, wird Ihre Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen, wenn Sie Pkw-Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer anbieten.
    Die telefonische Vorreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich!
    Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.
  4. Bestätigung Ihrer Anmeldung, Warteliste
    Wird Ihre Anmeldung angenommen, erscheinen Ihr Name und Ihre Kommunikationsdaten in der Teilnehmerliste auf der Internet-Seite der Sektion. Wichtige Detailinformationen für die Tour sind hier ebenfalls zu finden. Im Fall einer Vorbesprechung werden in der Regel Termin und Ort bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich.
    Nach Ihrer Angabe werden Sie im Fall einer Überbuchung auf die Warteliste gesetzt oder in die angegebene Alternativ-Veranstaltung gebucht. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.
    Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Bitte geben Sie daher die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber am besten erreichbar sind.
    Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme.
    Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bei einer Tages- bzw. Wochenendtour aus Mangel an Mitfahrgelegenheit vorerst auf die Warteliste gesetzt wurden. In diesem Fall buchen wir Sie sofort ohne Rückfrage verbindlich ein, wenn eine Mitfahrgelegenheit zur Verfügung steht.
    Wir bitten daher um sofortige Benachrichtigung, wenn Sie kein Interesse mehr an der Veranstaltung haben.
  5. Bezahlung der Preise/ggf. Vorauszahlungen
    Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr.
    Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind.
    Der Veranstaltungspreis wird mit Bestätigung der Anmeldung komplett in Rechnung gestellt. Die fälligen Beträge werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung erfolgt nur, wenn Ihr Platz feststeht.
    Erst wenn die komplette Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist, gilt der Platz als bestätigt.
    Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen.
  6. Rücktritt
    Ein notwendiger Rücktritt sollte der Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.
    Hierbei entstehen folgende Stornokosten:

    • Generell 10 € Bearbeitungsgebühr.
    • Bei Rücktritt vor dem Termin des Anmeldeschluss mindestens 10 € Bearbeitungsgebühr
    • Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss müssen 50 % des Veranstaltungspreises, sowie mögliche Stornokosten bei Quartier u.ä. (siehe Absatz 5), mindestens jedoch 10 € Bearbeitungsgebühr.
    • Bei Rücktritt ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichtantreten, vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise wird der volle Veranstaltungspreis fällig.
    • Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, behalten wir 10 € Bearbeitungsgebühr ein.
    • Bei Nichtantreten, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.

  7. Absage durch die Sektion
    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet.
    Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.
  8. Abbruch der Veranstaltung
    Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
  9. Vorzeitige Abreise/Ausschluss
    Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Der Veranstaltungsleiter kann Sie aufgrund der Erfahrungen bei der Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Wer nicht an einer vorgesehenen Testtour teilnimmt, kann vom Veranstaltungsleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
  10. Haftung und Versicherung
    Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 11 „Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Sektion oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sektion oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht.
  11. Erhöhtes Risiko im Gebirge
    Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.
    Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter.
    Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
  12. Ausrüstung
    Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
    Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können Sie – solange der Vorrat reicht – in der Geschäftsstelle der Sektion mieten.
    Sollten Sie nach einem Rücktritt Ihrerseits gebuchte Ausrüstung nicht mehr benötigen, müssen Sie diese selbst bei der Sektion stornieren. Es gelten die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
  13. An- und Abreise
    Die Anreise zur Veranstaltung mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt.  Grundsätzlich werden die gesamten Fahrtkosten aller Fahrzeuge für An- und Abreise gleichmäßig auf alle Teilnehmer (Mitfahrer und Fahrer) verteilt, unabhängig davon, wer in welchem Auto sitzt. Je Kfz werden 0,35 Euro pro Fahrtkilometer angesetzt. Dazu kommen die Kosten für Maut, Autobahn- und Parkplatzgebühren. Sollte derjenige, der eine Mitfahrgelegenheit zur Verfügung stellt, eine höhere Kostenbeteiligung als 0,35 Euro pro Fahrtkilometer wünschen, ist dies vor Tourbeginn im Rahmen der Organisation der Anreise mit allen Teilnehmern abzustimmen.
    Als Startpunkt der Tour gilt der vom Leiter der Tour genannte Treffpunkt. Von diesem Startpunkt aus werden die anfallenden Kilometerkosten für alle Teilnehmer berechnet, unabhängig davon, ob sie eventuell später zusteigen oder früher aussteigen.
    Die Regelungen zur Kostenbeteiligung gelten nicht für Teilnehmer, die separat an- und abreisen.
  14. Recht auf eigenes Bild
    Im Rahmen der Veranstaltungen werden häufig Fotos oder Videos gemacht und gegebenenfalls im Bereich der Sektion (Vortrag, Internetseite der Sektion. Sektionsprogramm u.ä.) veröffentlicht. Diese gelten als „Bild in der Menge“. Jeder Teilnehmer muss davon ausgehen, im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Sektion fotografiert zu werden und hat dies auch billigend in Kauf zu nehmen.
    Eine Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken ist nicht vorgesehen und bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der fotografierten Teilnehmer.
  15. Salvatorische Klausel
    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

 

 

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